Gerichtsvollzieherkanzlei Van de Pas B.V.

Über uns
Gerichtsvollzieherkanzlei Van de Pas B.V. hat sich spezialisiert auf das Kassieren von Aussenständen.
Auf eine korrekte und zuverlässige Art und Weise sorgen wir dafür, dass Ihre Forderung so schnell wie möglich bezahlt wird.

Wir sind ein niederländisches Inkassobüro und eine Gerichtsvollzieherkanzlei in einem. Wenn ein Mahnverfahren nicht das erwünschte Resultat erzielt, können wir weitere rechtliche Schritte vornehmen und bieten Ihnen damit ein komplettes Leistungspaket.
Unsere Kanzlei befindet sich im südlichen Teil der Niederlande, ca. 30 km unterhalb von Eindhoven (NL).

Schwerpunkt unserer Tätigkeiten in Holland sind die Provinzen Limburg und Noord-Brabant, können aber dank unserem Netzwerk landesweit in Holland Aufträge durchführen.

Gerichtsvollzieher in Holland

In Holland ist der Gerichtsvollzieher ein selbständiger Unternehmer. Nach dem niederländischen Gerichtsvollziehergesetz aus 2001 sind alle Gerichtsvollzieher in Holland obligatorisch dem Königlichen Berufsverband der Niederländischen Gerichtsvollzieher KBvG angeschlossen.
Der Gerichtsvollzieher unterstützt den Vollzug der Gerichtsbarkeit und die Aufsicht über Gerichsvollzieher ist gesetzlich geregelt.
Laut diesem Gesetz (Kapitel 2, § 1, Art. 3.1) dürfen niederländische Gerichtsvollzieher in ganz Holland tätig werden.

Unser Service
Wir können somit sämtliche Schriftstücke bzw. Amtshandlungen in ganz Holland für Sie zustellen. Sie brauchen nicht jedes Mal einen Gerichtsvollzieher zu suchen und haben einen festen Ansprechpartner.
Mit Hilfe von:
● aussergerichtlichen Arbeiten
● Gerichtsverfahren und Beschlagnahmungen
● juristischem Rat und juristischer Unterstützung
dossier online (Aktenzeichen online)
● Amtshandlungen
● unserem Netzwerk Pruijn & van de Bergh Groep und KBvG
sind wir 1 Kanzlei für Amtshandlungen und Inkassoverfahren.

Unser Netzwerk
- Wir gehören der niederlländischen Pruijn & van de Bergh Groep an, einem Netzwerk von 8 selbständig operierenden Gerichtsvollzieherkanzleien verteilt über Holland.
- Wir sind auch dem niederländischen Netzwerk selbständig operierender Gerichtsvollzieher (KBvG) angeschlossen, wodurch eine Deckung für ganz Holland und ein schneller Service gewährleistet sind.

Haben Sie Fragen?
Oder wollen Sie einen Termin für ein Gespräch vereinbaren?
So nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Herrn Dr.jur. H. van de Pas unter der Rufnummer 0031-495 584500, oder schicken Sie uns eine E-Mail unter info@dwkvandepas.nl


Unsere Arbeitsweise
Gerichtsvollzieherkanzlei Van de Pas B.V. kann das gesamte Inkassoverfahren für Sie durchführen. Vom Versand der Mahnungen bis zu Vorladungen und sonstigen Amtshandlungen in Holland und darauffolgend eine eventuelle Beschlagnahmung.
Sie wollen Ihr Geld natürlich so schnell wie möglich erhalten, aber nicht die Beziehung zu Ihrem Kunden aufs Spiel setzen.

Ihre Vorteile
eine feste Ansprechperson, die Deutsch spricht
● ein niederländisches Netzwerk  
Pauschalvergütungen für alle Amtshandlungen in Holland 
● ein erfahrenes Team bearbeitet alle Aufgaben 
● wir erstellen ein massgeschneidertes Inkassotraject

Amtshandlungen in Holland
Amtshandlungen sind die Tätigkeiten eines Gerichtsvollziehes, die er kraft seiner Tätigkeit als Gerichtvollzieher dem Gesetz entsprechend ausüben darf. In Holland gibt es für diese Amtshandlungen Pauschalvergütungen (sogenannte 'tarieven ambtshandelingen'), und diese werden jährlich angepasst.

Amtshandlungen, die wir durchführen können, umfassen::
● die Zustellung von (ausländischen) Vorladungen
● die Zustellung von (ausländischen) Gerichtsurteilen
● die Beschlagnahme von Gütern und Immobiliën
● gerichtliche Räumungen von Wohnungen und Immobilien

Beispiele von Amtshandlungen sind der Europäische Mahnbescheid  und Europäische Vollstreckungstitel, beide für unbestrittene Geldforderungen. Diese europäischen Titel sollen auf Niederländisch erfasst oder ins Niederländische übersetzt sein, es sein denn, der Schuldner beherrscht nachweislich eine andere Sprache.
Die Amtshandlungen eines Gerichtsvollziehers sind dargelegt im ‘Besluit Tarieven Ambtshandelingen Gerechtsdeurwaarders’. Dieser Beschluss basiert auf dem Gerechtsdeurwaarderswet (= Gerichtsvollziehergesetz) und dem ‘Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering’.


Beschlagnahmungen
Bevor ein Urteil gesprochen wird, kann eine Beschlagnahme in Holland durchgeführt werden.
Mit einer Beschlagnahmung erhält man ein gewisses Mass an Sicherkeit, so dass nach einem Gerichtsurteil der betreffende Schuldner für die Forderung haftbar gemacht werden kann.
Eine Beschlagnahmung wird durchgeführt, sobald die Vermutung besteht, dass der Schuldner bestimmte Vermögenswerte seinem Vermögen entzieht. Für die Zustimmung einer Beschlagnahmung benötigt man eine gerichtliche Anfrage.
Sowohl Beschlagnahmungen  als auch Amtshandlungen gehören zu unserer Servicedienstleistung.

Offenes Treuhandkonto
Das niederländische Gerichtsvollziehergesetz schreibt vor, dass Kundengelder, die sie kurzfristig verwalten, auf ein separates Konto eingezahlt werden sollen.
Die von uns kassierten Beträge stehen auf einem sicheren offenen Treuhandkonto. Die Treuhandkonten finden Sie hier.

Digitales Beschlagnahmeregister
Seit dem 1. Januar 2016 sind alle Gerichtsvollzieher in den Niederlanden verpflichtet, bestimmte Beschlagnahmungen, die sie durchführen, in das Digitaal Beslagregister DBR
(= Digitales Beschlagnahmeregister) einzutragen.
Auf diese Art und Weise entsteht eine grosse nationale Datenbank, woraus hervorgeht, welche Beschlagnahmungen zulasten eines bestimmten Debitors auferlegt worden sind.
Wir können Sie vorher gerne zur Haftbarkeit Ihres Debitors informieren und Ihnen somit unnötige Kosten ersparen.


Ich bin Kunde
Als Kunde unserer Gerichtsvollzieherkanzlei sind Sie sich eines hohen Dienstleistungsniveaus gewiss.
Unsere Vorgehensweise:
● Mit unserem niederländischen Netzwerk können wir schnell Amtshandlungen in Holland durchführen.
● In der aussergerichtlichen Phase nehmen wir Kontakt zu Ihrem nichtzahlenden Debitoren auf, und versuchen, die ausstehende Summe schnell zu kassieren.
● Wir können Gerichtsverfahren  einleiten und Beschlagnahmungen  in ganz Holland durchführen.
Für Kontakt klicken Sie bitte hier.

Neues Verfahren anmelden
Neue Verfahren können Sie einreichen, wenn Sie anrufen unter Tel. 0031-495 584500 oder eine E-Mail schicken an info@dwkvandepas.nl.

Ich will Kunde werden
Wir können den Mahnversand, eventuelle Beschlagnahmungen, Amtshandlungen und Inkassoverfahren in Holland für Sie durchführen. Wir sind ein Inkassobüro und eine Gerichtsvollzieherkanzlei in einem und bieten Ihnen hiermit ein komplettes Leistungspaket.

Stufenplan Inkasso
Wir fahren fort mit Ihrem eigenen Debitorenverfahren.
Wir nehmen Ihre Forderung in Behandlung und schicken Ihnen eine Auftragsbestätigung mit einer eigenen Aktenzeichennummer zu. Diese Nummer steht immer in der Firmenkorrespondenz.
Ihr Debitor erhält von uns noch am selben Tag eine Aufforderung auf unserem Geschäftspapier, wobei wir zugleich Inkassokosten und Verzugszinsen fordern.
Für die damit einhergehenden Kosten wird der säumige Zahler haftbar gemacht. Nachdem wir einen Richterspruch erhalten haben, können wir dieses Urteil in Euros umsetzen.
Dossier online
Sie können Ihre Akten bei uns hier online verfolgen.

Kontakt
Sie können uns erreichen:
Gerechtsdeurwaarderskantoor Van de Pas B.V.
Besuchadresse:
Wilhelminasingel 193
6001 GS WEERT
Niederlande

Postadresse:
Postbus 195
6000 AD WEERT
Niederlande

Tel:. 0031-495 584500
Fax:.0031-495 584501
E-Mail: info@dwkvandepas.nl

Telefonisch von Montag bis Freitag von 9.00 - 16.30 Uhr
Bùrozeiten von Montag bis Freitag von 8.30 - 17.00 Uhr

KvK-Nr. 12054865  (Kamer van Koophandel)
Umsatzsteuer-ID, BTW-Nr. 816203854B01

Für die offenen Treuhandkonten klicken Sie bitte hier.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Algemene Voorwaarden) auf Niederländisch finden Sie hier.

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Unser Disclaimer finden Sie hier.